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Säule 3: "Mündliche Prüfungen"

Je nach Anzahl der Klausuren (4 oder 3) sind 2 bzw. 3 mündliche Prüfungen aus unterschiedlichen Prüfungsgebieten abzulegen. Die bisherige Zuordnung in Fächergruppen entfällt.

Möglich ist eine Prüfung in allen Fächer mit mindestens 4 Wochenstunden, wenn sie nicht hauptsächlich praxisbezogen sind. Auch Wahlpflichtfächer sind wählbar. Nicht möglich ist die gleichzeitige Wahl von Pflicht- und zugehörigem Wahlpflichtfach.

Für die Reifeprüfung muss die Summe der Jahreswochenstunden bei zwei mündlichen Prüfungen mindestens 10, bei drei mündlichen Prüfungen mindestens 15 betragen. Wird alternativ zur ABA eine weitere Prüfung gewählt, sind es bei 4 mündlichen Prüfungen 20 Wochenstunden.

In jedem Fach werden den Kandidat*innen die Themenbereiche bekannt gegeben (pro Wochenstunde 2 bis 3 Themenbereiche, aber maximal 18 Themenbereiche → lernzielorientiert), die sie in der Oberstufe behandelt haben.

Mündliche Reifeprüfung

Ausnahmen:

  • WPG Gestaltungs- oder Medienkompetenz: 10 Themenbereiche
  • WPG Bildnerische Erziehung oder Musik: 10 Themenbereiche
  • WPG Informatik: 12 Themenbereiche
  • Französisch kurz, Latein kurz: 18 Themenbereiche